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§57a-Überprüfung

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§57a-Überprüfung

Jährliche §57a Pickerl Überprüfung

Als professionelle KFZ-Werkstatt übernehmen wir auch gerne die gesetzlich vorgeschriebene Pickerl-Überprüfung für Ihren PKW und LKW. Dabei wird das jeweilige Fahrzeug auf seine Umweltverträglichkeit sowie seine Verkehrs- und Betriebssicherheit hin überprüft, das bedeutet nicht nur zusätzliche Sicherheit für Sie, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, und beugt teuren Reparaturen rechtzeitig vor.

Vorgeschriebene Kontrollen bei der Pickerlüberprüfung

Für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen führen wir rasch die jährlich fällige Überprüfung durch. Diese gewährleistet Ihre Sicherheit und die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs. Bei Neuwagen sind die Pickerl-Intervalle größer, kommen Sie dennoch zum Service zu uns, Ihr Auto wird es Ihnen mit einer längeren Lebensdauer danken.

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